Gemeinsam gehen Frau Eberhard mit Hündeler-Kollegen Doris und Beat, und ihren Hunden im Wald spazieren, als sie unvermittelt ein Auto, durch das
Fahrverbot, sich nähern sehen. Der Lenker nimmt unter dem Druck seiner Eile, die drei herannahenden Hundebesitzer nicht wahr. Er steigt hastig aus seinem BMW, nimmt einen Bobycar, ein defektes
Trottinett sowie einen vollen Müllsack aus dem Kofferraum des Autos und wirft die Gegenstände allesamt in den Wald.
Vor Entsetzen regungslos, vergisst Frau Eberhard die Nummer des BMWs zu notieren, stattessen fasst sie ihre Bestürzung in Worte:
„Meine Güte! Sollten wir da nicht die Polizei benachrichtigen?“
Doris erwidert: „Bloss nicht, Sie wissen ja, wer sich erlaubt auf Missstände aufmerksam zu machen, gilt in der gegenwärtigen Zeit als Whistleblower.“
Beat ergänzt: „Dem einfachen Bürger auferlegt man die Meldung der Verkehrssünder, der Abfallsünder, ja sogar die Meldung der auf frischer Tat ertappten Einbrecher.
Bei der kriminologischen Personensuche im Internet soll der Bürger auch als Zubringer agieren. Früher erhielten die Hilfs-Sheriffs eine finanzielle Entschädigung, heute hingegen wird man als
Spielverderber stigmatisiert.“
Frau Eberhard muss diese, ihr fremden Gedankengänge erst einmal etwas sortieren.
Zwei Tage später erkennt Frau Eberhard den Müllsünder auf der Poststelle wieder. Sofort geht sie diesem nach und notiert diesmal seine Autonummer. Nach erledigten
Einkäufen macht sie einen Abstecher zum nahegelegenen Polizeiposten, erleichtert ihr Gewissen und meldet den beobachteten Vorfall. Der Müllsünder streitet seine Tat ab und weder Doris noch Beat
sind bereit Frau Eberhard in dieser Sache zu unterstützen. Frau Eberhard darf sich eine Arschkarte aussuchen.